Ablauf für den Verwaltungswechsel



Stockwerkeigentümer- /Miteigentümergemeinschaft

Die Wahl der neuen Verwaltung wird an der ordentlichen, oder ausserordentlichen Versammlung durchgeführt.
Die Gemeinschaft kann an der Versammlung bestimmen, ob ein Delegierter oder der Ausschuss eine Vollmacht erhält, um den neuen Verwaltungsvertrag zu unterzeichnen. Oder ob jeder einzelne Stockwerkeigentümer den neuen Verwaltungsvertrag unterzeichnen soll.
Im Reglement der Stockwerk- / Miteigentümergemeinschaft ist nach zu lesen, wie der Verwaltungs-wechsel stattfinden soll.
Die ausserordentliche / ordentliche Versammlung muss auf Verlangen der Stockwerkeigentümer (1/5 der Gemeinschaft) von der bisherigen Verwaltung einberufen werden.
Nachdem ein Verwaltungswechsel beschlossen worden ist, sollte noch über die Aktenübergabe gesprochen werden. Zu welchem Zeitpunkt genau soll die Aktenübergabe erfolgen, muss/soll ein Abschluss inkl. Betriebskosten- und evtl. separater Kostenabrechnungen erstellt werden? Oder soll nur ein Ausdruck der Buchhaltungskontos erfolgen? Wo oder bei wem sollen die Akten, auch alte Akten, gelagert werden?

Kündigung

Bitte beachten Sie das Reglement der Gemeinschaft und die Fristen des Verwaltungsvertrages. Bei Übereinstimmung des Kündigungstermins kann auch ausserordentlich gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt mit einfacher Schriftlichkeit.

Aktenübergabe

Wer soll die Akten bringen? Bzw. wer soll sie bei der früheren Verwaltung abholen?
Genauer Aktenübergabetermin im Protokoll festhalten lassen.