Verwaltungswechsel und Vorlagen

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Verwaltungswechsel ausführen – Wir sind Ihre professionelle und vertrauenswürdige Verwaltung für Ihre Gemeinschaft.

Wir sind Ihre professionelle und vertrauenswürdige Verwaltung für Ihre Gemeinschaft. Sie haben Offerten eingeholt, das Auswertungsblatt ausgefüllt und sich aufgrund der erhaltenen Informationen für einen Verwaltungswechsel entschieden.

Und nun – wie weiter?

Das Vorgehen bei einer Kündigung bei einer Mietliegenschaft und bei einer Stockwerkeigentümer- oder Miteigentümergemeinschaft ist im Grunde genommen das GleicheDer relevante Unterschied besteht oftmals darin, dass eine Mietliegenschaft einer einzelnen Person (Eigentümer) gehört. Und dieser bestimmt allein, ob die Verwaltungsfirma gewechselt wird, oder nicht.

Bei einer Mietliegenschaft mit einer Eigentümerschaft kann unter Einhalt der im Verwaltungsvertrag schriftlich festgehaltenen Frist, gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt mit einfacher Schriftlichkeit. Sind mehrere Eigentümer an einer Mietliegenschaft beteiligt, ist es erforderlich, dass sie entweder alle die Kündigung unterzeichnen.Oder ob sie eine Person bevollmächtigen, um den Verwaltungswechsel, inkl. Kündigung zu vollziehen. Je nach Situation, zum Beispiel wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind, kann auch ausserterminlich gekündigt werden.

Bei einer Stockwerkeigentümer- oder Miteigentümergemeinschaft muss zwingend die Gemeinschaft, bzw. ein bestimmter Anteil der Gemeinschaft mit einer Kündigung einverstanden sein.